Festgeld ist eine gute Wahl, wenn Sie eine sichere Geldanlage suchen. Die Zinsen sind über die gesamte Laufzeit stabil. Sie gehen kein Risiko ein. Für die Sicherheit Ihrer Festgeldanlage stehen wir mit unserem guten Namen – und dem gegenseitigen Sicherungssystem: Zusätzlich zur Einlagensicherung des Gesetzgebers garantieren wir Ihnen die Rückzahlung der bei ihnen angelegten Festgeld-Spareinlagen in voller Höhe über das Sicherungssystem der EZB.
Die Zinsen für die Festgeldanlage unterscheiden sich je nach Bankfiliale. Wie hoch die Zinsen momentan bei allen Filialen sind, wird durch unser KI gestütztes System, analysiert und an unsere Kunden weitergegeben.
Je nach Bank gelten bei der Festgeldanlage unterschiedliche Mindestbeträge. Davon abgesehen können Sie grundsätzlich frei entscheiden, welche Summe Sie als Festgeld anlegen möchten.
Möglich ist es auch, dass Sie den Anlagebetrag aufteilen und in mehreren Festgeldkonten anlegen. Dadurch können Sie in den Genuss einer Zinstreppe kommen: Durch die Aufteilung können Sie regelmäßig auf einen Teil des Geldes zugreifen – oder diesen erneut anlegen.
Bei den Zinsen, die Sie für Ihr Festgeld erhalten, handelt es sich um Kapitalerträge. Das bedeutet: Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Indem Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie direkt von Ihrem Steuerfreibetrag profitieren. Sie verhindern damit, dass wir automatisch Steuern für Ihre Festgeldanlage an das Finanzamt abführen müssen – oder können den abgeführten Betrag zumindest reduzieren.
Aktuell liegt der Steuerfreibetrag bei der Abgeltungssteuer bei 1.000 Euro (bei Verheirateten und Verpartnerten: 2.000 Euro). Das heißt konkret: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf jährlich 1.000 Euro (beziehungsweise Verheiratete und Verpartnerte zusammen 2.000 Euro) steuerfrei über Sparbücher, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen einnehmen. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um die Kapitalertragsteuer, die für jede Person, bei der entsprechende Kapitalerträge anfallen, von den Finanzinstituten automatisch an das Finanzamt abgegolten werden muss.